Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Orth und Karas GmbH
1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). Im Rahmen laufender Ge-schäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden.
Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung und Auswertung von Bestell- und Bestellerdaten durch uns einverstanden und willigt ein, dass wir die Daten an Getränkelie-feranten weitergeben, um in den Genuss von Rückvergütungen zu kommen und um produktspezifische Ansprachen zu ermöglichen. Die letztgenannte Einwilligung kann jederzeit uns gegenüber widerrufen werden. Vorstehendes ist als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz anzusehen.
2. Angebot / Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung zustande, je nach dem, welches Ereignis früher liegt.
3. Preise
Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sonstige Verpackung. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt netto 200,00 €. Bei Bestellungen unter diesem Wert erheben wir einen Mindermengen-zuschlag, dessen Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen.
4. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Die Bezahlung unserer Rechnungen hat bar bei Lieferung gegen Übergabe der Rechnung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Unsere Fahrer sind zum Einzug berechtigt. Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen ab der Lieferung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist; bei Verbrauchern ermäßigt sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unsere Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt. Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt vo-raus, dass sämtliche Zahlungen aus dem Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.
Bleibt der Besteller länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Besteller aus anderen Aufträ-gen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenan-spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs und während der üblichen Geschäftszeiten ausgeführt. Vereinbarte Lieferfristen verlän-gern sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hinder-nisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wenn solche Umstände nachweislich auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss haben. Im Falle des Lieferverzu-ges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger Folgeschäden) und Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn ein Fixgeschäft wurde vereinbart oder der Besteller kann geltend machen, we-gen des von uns zu vertretenden Verzugs sei sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen.
6. Gewährleistung
Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:
a) für Verbraucher: Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden.
b) für Unternehmer: Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts- und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen Mängel-anzeige in Textform gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt. Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Bean-standungen leisten wir Gewähr nach dem Gesetz. Bei berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch wertmäßige Gutschrift.
7. Leergut
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von Pfand nur leihweise zur Verfügung gestellt. Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen. Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller geliefert haben.
Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Besteller wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf den Rechnungen ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen in Textform widerspricht. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der Besteller hat uns fehlendes Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich 20 % zum Ausgleich von neu für alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Übermengen werden dem Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen ersetzt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Besteller nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung erfolgt, tritt der Be-steller schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Be-steller zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen Ver-schlechterung der Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - erlischt das Einziehungsrecht.
Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er selbst zum Einzug berechtigt ist, uns eine von ihm unterzeichnete Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9. Warenlieferung auf Kommission
Bei Warenlieferung auf Kommission nehmen wir ausschließlich volle und sortenreine Kisten zurück. Für jede zurückgenommene Kiste berechnen wir 1,00 €, bzw. 10% des Warenwertes je zurückgegebener Einheit sonstiger Getränke, wenn der Anteil der zurückgegebenen Ware an der gelieferten Ware 10% übersteigt.
10. Beschwerden Streitschlichtung
Als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benennen wir: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Webseite: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.
11. Hinweis zum Datenschutz
Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Anbahnung und der Durchführung eines Vertragsverhältnisses zu erfassen, zu speichern und zu verarbei-ten. Sollten Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass wir Sie über diesen Weg kontaktieren. Wir treffen alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffen unbefugter Dritter auf Daten. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage www.ok-getraenke.de abrufen können
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle Zahlungen und für Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens in 91586 Lichtenau.
Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand April 2018